Rechtsprechung
BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Änderungsantrag gem § 80 Abs 7 VwGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rechtswegerschöpfung - Herstellung der Familieneinheit - Verwaltungsrechtsweg
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 22.11.2001 - A 9 K 11351/01
- BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2862 (Ls.)
- NVwZ 2002, 848
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel noch keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 21, 94 ; 54, 53 ). - BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
(Großer) Erftverband
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Zu diesen Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen im weiteren Sinne gehört auch der Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO (vgl. BVerfGE 70, 180 , seither stRspr).
- BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ). - BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im …
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Die Beschwerdeführerin muss deshalb zunächst einen Änderungsantrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim Verwaltungsgericht Sigmaringen stellen, um eine Beseitigung der sinngemäß geltend gemachten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) zu erreichen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93, NVwZ-Beilage 1995, S. 2;… siehe auch Roeser/Hänlein, NVwZ 1995, S. 1082 ). - BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder …
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel noch keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 21, 94 ; 54, 53 ).
- BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde
Das Unterlassen der Einlegung des statthaften Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, deren Heilung § 321 a Abs. 1 ZPO bezweckt, sondern insgesamt, hier also auch mit Blick auf das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG), unzulässig ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 - Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 - BVerfG , Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 -). - BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund formeller Subsidiarität
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO eine solche Rechtsschutzmöglichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 69, 233 ; BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848). - VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338;… Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
- StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim …
Zwar gehört auch ein zulässiger Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu den Rechtsbehelfen, von denen ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde aus Gründen der Subsidiarität Gebrauch machen muss, um die gerügte Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9.1.2002 - 2 BvR 2124/01 -, Juris Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06 -, Juris Rn. 15). - StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen …
Kammer des Zweiten Senats] vom 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848) auch für die Zulässigkeit einer gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichteten Grundrechtsklage erforderlich ist, zunächst einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen, bedarf weiterhin keiner Entscheidung. - BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO eine solche Rechtsschutzmöglichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 69, 233 ; 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juli 2016 - 2 BvR 1385/16 -, Rn. 7). - BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
Zulässigkeit der Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage auf …
bb) Das Unterlassen der Einlegung der Anhörungsrüge gemäß § 29 Abs. 2 EGGVG, § 29a FGG kann zur Folge haben, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 - JURIS). - BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 2307/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung auf Grund …
a) Zu diesen Rechtsbehelfen im weiteren Sinne gehört auch der Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Aufhebung oder Änderung eines gerichtlichen Beschlusses wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände, um so die Beseitigung der grundrechtlichen Beschwer zu erreichen (vgl. BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, Rn. 2). - BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs …
Werden - wie hier - neben der Verletzung rechtlichen Gehörs noch weitere Grundrechtsverletzungen gerügt, so bietet das Änderungsverfahren zugleich Gelegenheit, auch diese verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, selbst wenn sie mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848). - VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04 Auch der Abänderungsantrag gemäß bzw. analog § 80 Abs. 7 VwGO gehört zu den Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen, die vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde einzulegen sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2002, 848).